AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 Vertragspartner:
Julisa Flowers ist Anbieter/Vermieter und Vertragspartner hinsichtlich aller Bestandteile des vom Kunden auf der Homepage https://julisaflowers.wixsite.com/julisaflowers und im Showroom (Oberskirchner Straße 7, 84100 Niederaichbach) zusammengestellten Miet- und Kaufartikel sowie die dazu angebotenen Dienstleistungen.
2 Vertragsabschluss:
Ein Auftrag zwischen Julisa Flowers und dem Kunden kommen erst zustande, wenn Julisa Flowers die vom Kunden abgeschickte Anfrage ausdrücklich "schriftlich oder per E-Mail" annimmt. Auch möglicherweise später vom Kunden zusätzlich gebuchte Leistungen werden erst dann Vertragsbestandteil, wenn die Anfrage des Kunden von Julisa Flowers schriftlich oder per Mail angenommen wird. Bei Abschluss eines Auftrages im Showroom bestätigt eine Anzahlung bzw. die Unterschrift des Kunden auf dem angebotenen Auftrag die Verbindlichkeit eines Auftrags. Alle Angebote, die durch den Vermieter gemacht werden, sind unverbindlich. Abweichende oder ergänzende Absprachen sind nur gültig, wenn diese durch den Vermieter schriftlich bestätigt werden.
3 Mietpreise/Mietbedingungen:
Alle angegebenen Preise sind Endpreise. Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gem. § 19 UStG erheben wir keine Umsatzsteuer und weisen diese daher auch nicht aus. Die Mietpreise gelten pro Mieteinheit. Eine Mieteinheit entspricht mind. 1 und maximal 4 Tage. Wenn der Mieter das Mietobjekt nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgeben kann, muss der Mieter den Vermieter spätestens 1 Tag vor Ablauf des vereinbarten Mietzeitraums darüber informieren. Eventuelle Schadensersatzansprüche anderer Mieter, die wegen des Versäumnisses nicht Ihre Mietartikel bekommen konnten, trägt der Mieter.
4 Zahlungstermine:
Julisa Flowers ist berechtigt jede Leistung und Miete sofort vor Ausgabe bzw. bei der Anlieferung zu kassieren. Rechnungsbeträge sind, soweit nichts anderes vereinbart wurde, mit Rechnungszugang per E-Mail oder Postweg sofort fällig. Akzeptiert werden Bargeld, Paypal und Banküberweisungen. Bei Überweisung muss der Rechnungsbetrag 5 Tage vor Veranstaltungstermin eingegangen sein. Darüber hinaus ist Julisa Flowers berechtigt, Vorschüsse wie folgt zu verlangen: 50% des Gesamtpreises der Leistungen von Julisa Flowers bei zu Stande kommen des Vertrages.
5 Rückgabe vom Kunden:
Beschädigungen oder Verlust von Artikeln sind sofort zu melden und bei Rückgabe zu zahlen. Der Kunde hat die Möglichkeit wieder aufgetauchte Artikel innerhalb 1 Woche nach Rückgabe bei Julisa Flowers zurück zu geben und den vorgestreckten Betrag wieder erstattet zu bekommen. Nach der Frist von einer Woche behält sich Julisa Flowers vor die Rücknahme der Artikel zu verweigern.
6 Transport und Auftragsabwicklung:
Werden die Artikel des Auftrags durch den Mieter selbst abgeholt, hat der Mieter die bestellte Ware auf Vollständigkeit und Mängel zu prüfen. Eventuell festgestellte Mängel müssen sofort Julisa Flowers mitgeteilt werden. Für den vorschriftsmäßigen Transport trägt der Mieter selbst Sorge. Die Ware ist in einem geschlossenen Fahrzeug zu transportieren und muss ordnungsgemäßverladen sein.
Ist Julisa Flowers mit dem Transport betraut, gehen die Transportkosten zu Lasten des Mieters. Die Auslieferung wird von Julisa Flowers so geplant, dass die Waren rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung dem Mieter zu Verfügung stehen. Für verspätete Lieferung aufgrund höherer Gewalt kann Julisa Flowers nicht haftbar gemacht werden.
Bei Anlieferung der Ware hat der Mieter die Artikel auf Vollständigkeit und Mängel zu prüfen. Sofern und soweit eine Leistung nicht oder nicht vertrchriftsmäßagsmäßigig erbracht wird, hat der Kunde unverzüglich den Leistungsmangel bei Julisa Flowers zu melden. Nachträglich gemeldete Mängel können nicht mehr geltend gemacht werden. Ersatzleistungen von Julisa Flowers kann der Kunde nur dann ablehnen, wenn ihm dies aus wichtigem, erkennbarem Grunde nicht zumutbar ist.
7 Haftung und Schadenersatz:
Der Kunde hat die Ware sorgfältig zu behandeln und in einwandfreiem Zustand zurück zu geben. Textilien (z.B. Tischdecken) müssen nach der Benutzung dem Vermieter trocken zurückgegeben werden. Zelte mit den dazugehörigen Seitenteilen müssen bis zur Rückgabe zum Trocknen aufgestellt/aufgehangen werden. Nicht zurückgegebene Ware wird dem Mieter zu den Wiederbeschaffungskosten in Rechnung gestellt. Die Kosten für die Beseitigung von Schäden der Ware gehen zu Lasten des Mieters. Dies gilt auch für Schäden durch höhere Gewalt oder verursacht durch Dritte. Bei extremer Verschmutzung kann der Vermieter die extra anfallenden Kosten dem Mieter nachträglich in Rechnung stellen. Der Mieter ist für den ordnungsgemäßen Anschluss eines technischen Gerätes verantwortlich. Wird ein technisches Gerät während der Veranstaltung funktionsunfähig, ist Julisa Flowers sofort zu informieren.
8 Mitteilungspflicht:
Sofern und soweit eine Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht wird, hat der Kunde unverzüglich den Leistungsmangel zu rügen und Abhilfe zu verlangen. Ebenso hat er den Vermieter darüber in Kenntnis zu setzen, wenn das Mietgut beschädigt, gestohlen oder abhandengekommen ist.
9 Versicherung:
Die Mietobjekte sind nicht versichert. Bei Privatpersonen decken Haftpflichversicherungen oftmals Mietschäden mit ab, dies wird auch empfohlen zu prüfen.
10 Rücktritt, Stornierung und Auftragsänderungen:
Rücktritt: Julisa Flowers ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grunde außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise, falls höhere Gewalt oder andere von Julisa Flowers nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Auftrages unmöglich machen. Für den Kunden entsteht bei einem berechtigten Rücktritt von Julisa Flowers kein Schadenersatzanspruch gegen Julisa Flowers.
Stornierung: Der bestätigte Auftrag ist für den Kunden bindend. Eine kostenfreie Stornierung des Auftrags durch den Kunden ist grundsätzlich nicht möglich. Eine Auftragsstornierung muss schriftlich erfolgen. Bei einem Rücktritt nach Auftragserteilung bis 3 Monate vor dem Leistungsdatum erhält Julisa Flowers 50% der Gesamtsumme. Die Geltendmachung eines höheren Schadens durch Julisa Flowers bleibt vorbehalten. Bei Stornierung des Kunden zu einem späteren Zeitpunkt sind 100% der Gesamtsumme zu entrichten. Sollten spezielle Stornierungsbedingungen schriftlich im Auftrag vereinbart worden sein, so gelten diese. Teilstornierungen vom Auftrag wie zum Beispiel einzelne Positionen werden gleichbehandelt. Dem Kunden ist möglich einen geringeren Schaden oder eine Wertminderung nachzuweisen.
Auftragsänderungen: Die Stückzahlen der einzelnen Artikel können einmalig vom Kunden reduziert werden. Die Aufstockung der einzelnen Artikel ist grundsätzlich bei Verfügbarkeit jederzeit möglich.